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Aufgrund von einer ausgebrachten Ölsperre im Bereich der Rüstringer Brücke ist die Durchfahrt bis auf Weiteres für den Schiffsverkehr (Berufs- und Freizeitschifffahrt) gesperrt.
Bei der Durchfahrt des Kanalhafens ist auf die Einhaltung der Geschwindigkeit von max. 6KN gemäß BesHO und die Vermeidung von Sog und Wellenschlag zu vermeiden, weil am Südufer im Bereich des Liegeplatzes des „ex-STEINBOCK“ eine zusätzliche Ölsperre ausgebracht ist.
Weitere Details sind über UKW-Kanal 11 über „Deichbrücke“ vor Ort zu erfragen.
Die Untiefentonne Buhne B bei Minsener Oog ist nicht auf Position. Die Buhne ist zur Zeit nicht markiert. Die Schifffahrt wird um Aufmerksamkeit gebeten.

Auf Grund von Bauarbeiten westlich des LNG I Anlegers ist folgender Bereich ein Sperrgebiet und darf nur von beteiligten Fahrzeuge der Baumaßnahme befahren werden.
Ausnahmen von dieser Befahrensregel kann nur über die Verkehrszentrale "Jade Traffic" erwirkt werden.
Sperrgebiet:
Nördlich begrenzt durch eine Linie Südmole des Hooksieler Außenhafens und der Nordspitze der Umschlaganlage Voslapper Groden. Östlich und südlich begrenzt durch die Umschlaganlage selbst. Westlich durch die Uferlinie.
Das Sperrgebiet bleibt bis zum Ende der Bauarbeiten bestehen. Vorausichtlich bis Mitte November

Verlängerung: Auf Grund von Kabel-Verlegearbeiten in der Mittelrinne ist das Fahrwasser gesperrt.
Ein Befahren ist nur den an der Baumaßnahme beteiligten Fahrzeugen gestattet.
Ausnahmen dieser Befahrensregel kann nur durch die Verkehrszentrale "Jade Traffic" erwirkt werden.
Das Fahrwasser Mittelrinne bleibt bis zum Abschluss der Bauarbeiten in der Jade weiter gesperrt.
Auf der Positon53° 57,955' N 008° 34,433' E wurde ein 2m x 2m großen Findling gefunden.
Mit den nachstehend genannten Eckpunkten in WGS 84 werden zwei Sperrgebiete zu Forschungszwecken eingerichtet:
Gebiet 1:
53°38,849'N 008°07,794'E
53°38,897'N 008°07,917'E
53°38,398'N 008°08,292'E
53°38,446'N 008°08,415'E
Gebiet 2:
53°38,194'N 008°09,200'E
53°38,187'N 008°09,186'E
53°38,115'N 008°09,126'E
53°37,990'N 008°09,166'E
53°37,892'N 008°09,477'E
53°37,910'N 008°09,511'E
53°38,058'N 008°09,400'E
Das Befahren der Sperrgebiete ist ausschließlich den mit der Durchführung des Vorhabens beauftragten Fahrzeugen gestattet. Ausgenommen vom Befahrensverbot sind hoheitlich eingesetzte Fahrzeuge sowie Rettungsfahrzeuge. Das Ankern und Fischen ist untersagt. Die Schifffahrt wird um besondere Beachtung gebeten.