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Die Ostkammer der Seeschleuse ist aktuell außer Betrieb.
Daher wird der Schleusenbetrieb über die Westkammer abgewickelt und für die Schleusung von Sportbooten gilt folgende Regelung:
Montags bis Donnerstag wird keine Einzelschleusung für Sportboote angeboten.
Sportboote können die Schleusengänge für die Behördenschiffe nutzen oder warten bis sie eine Schleusung für Marine oder Handelsschifffahrt nutzen können.
Ansonsten gelten folgende Zeiten für Sportboote:
Freitag:
8:45 Uhr - 9:00 Uhr und 1300 Uhr - 13:15 Uhr seewärts
15:30 Uhr - 15:45 Uhr und 17:15 Uhr - 17:30 Uhr binnenwärts
Sonnabend und Sonntag
8:45 Uhr - 9:00 Uhr und 13:15 Uhr - 13:30 Uhr seewärts
15:00 Uhr - 15:30 Uhr und 17:15 Uhr - 17:30Uhr binnenwärts

Aufgrund der Erweiterungsarbeiten des Bauhofes WSA im Verbindungshafen werden Taucharbeiten im Zeitraum 01.07. – 30.09.2026 von 07.00 – 18.00 Uhr durchgeführt.
Um gegenseitige Rücksichtnahme mit der Berufs- und Freizeitschifffahrt wird gebeten!
Weitere Details sind über UKW-Kanal 11 über „KW-Brücke“ vor Ort zu erfragen

Aufgrund der Vorbereitungen der Ufersanierung an der Wiesbadenbrücke - Nordufer werden Tiefensondierungen - Kampfmittelsondierungen im Zeitraum 13.07. – 17.07.2026 von 07.00 – 17.00 Uhr durchgeführt.
Um gegenseitige Rücksichtnahme mit der Berufs- und Freizeitschifffahrt wird gebeten!
Weitere Details sind über UKW-Kanal 11 über „Deichbrücke“ vor Ort zu erfragen
Bis voraussichtilich 22. Juli finden östlich und westlich, ausserhalb des Wangerooger Fahrwassers Kabellegearbeiten durch das Verlegeschiff "Marco Polo" und einer Vekehrssicherungseinheit statt.
Die Tonnen NC 3 und NC 5 des Ausweichfahrwasser westlich des Hauptfahrwasser Jade sind wieder beleuchtet.
Mit den nachstehend genannten Eckpunkten in WGS 84 werden für den Zeitraum der Gültigkeit dieser Bekanntmachung zwei Sperrgebiete zu Forschungszwecken eingerichtet:
Gebiet 1:
53°38,849'N 008°07,794'E
53°38,897'N 008°07,917'E
53°38,398'N 008°08,292'E
53°38,446'N 008°08,415'E
Gebiet 2:
53°38,194'N 008°09,200'E
53°38,187'N 008°09,186'E
53°38,115'N 008°09,126'E
53°37,990'N 008°09,166'E
53°37,892'N 008°09,477'E
53°37,910'N 008°09,511'E
53°38,058'N 008°09,400'E
Das Befahren der Sperrgebiete ist ausschließlich den mit der Durchführung des Vorhabens beauftragten Fahrzeugen gestattet. Ausgenommen vom Befahrensverbot sind hoheitlich eingesetzte Fahrzeuge sowie Rettungsfahrzeuge. Das Ankern und Fischen ist untersagt. Die Schifffahrt wird um besondere Beachtung gebeten.
Für das Fahrwasser auf der Jade für alle Fahrzeuge gelten folgende Abstandsregelung in Bezug auf LNG Tanker:
Der Abstand für vorausfahrende und nachfolgende Fahrzeuge zu einem LNG-Tanker darf 1 sm nicht unterschreiten.